Asbestsanierung Weichasbest / schwach gebundenes Asbest
Asbestsanierung nach TRGS 519 / Asbstentsorgung /Weichasbest
Als zugelassener
Fachbetrieb für Asbestsanierung /Asbestentsorgung und Schadstoffentsorgung
gemäß § 9 der Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 und TRGS 521 demontieren und
entsorgen wir sowohl Hart- und Weichasbest, künstliche Mineralfasern (KMF)
sowie kontaminierte Baustoffe.
Weichasbest hat nur schwach gebundene Asbestfasern und ist somit noch
gefährlicher für Gesundheit und Umwelt als Hartasbest.
Asbestsanierung von Weichasbest betrifft z. B.:
- Spritzasbest
- Dämmplatten
- Feuerschutzmaterial
- Leichtbauplatten
- Lüftungskanälen
- Isoliermaterial
- Bodenbelagsplatten
Zu unseren Referenzen
Bis vor 20 Jahren war Asbest das am meisten verwendete Isoliermaterial beim
Brandschutz, Asbest wurde in großem Umfang als Dachdeckung und
Fassadenbekleidung eingesetzt (Asbestzement, z. B. Eternit).
Seit Anfang der 80-er Jahre wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der
Asbestfaser reagiert. In Folge des Verschleißes der Materialien werden die
gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt. Das war der Beginn der Asbestsanierung.
Die bei Abbruch, Sanierung und Entsorgung freigesetzten Asbestfasern erfordern zum
Schutz der Arbeitskräfte und der Umwelt besondere Sicherheitsmaßnahmen, z. B.
Schutzanzüge, Einhausungen, Absaugvorrichtungen und Befeuchten.
In der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest) sind die
besonderen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs-, und
Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen sowie der
Entsorgung (also der Asbestsanierung) definiert.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Asbestsanierungsmaßnahmen bieten
zusätzliche Sicherheit für die Arbeitskräfte.
Nach TRGS 519 ist vor Beginn der Asbestsanierungsarbeiten ein
Arbeitsplan aufzustellen und der zuständigen Behörde vorzulegen. Dieser
enthält:
- Stoffliche Zusammensetzung
und die Eigenschaften der asbesthaltigen Gefahrstoffe
- Zeitraum der Arbeiten
- Ort und Art der Ausführung
- Anzahl der Arbeitskräfte
- Beschreibung des
Arbeitsverfahrens
- Angaben über
Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen
- Maßnahmen bzw.
Einrichtungen zum Schutz und zur Dekontaminierung der Arbeitskräfte, die im
Gefahrenbereich arbeiten
- Nachweis der vorgesehenen
ordnungsgemäßen Entsorgung Art und Ort)
Asbestsanierung kann dementsprechend nicht jeder machen. Das Unternehmen
muss seine technische und personelle Kompetenz nachweisen. Das erforderliche
Fachwissen im Umgang mit Asbest erwerben unsere Arbeitskräfte auf staatlich
anerkannten Lehrgängen.
Zur Kontaktaufnahme können Sie auch unser Kontaktformular verwenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.